§ 1 Einbeziehung der AGB
- Allen Vertragsabschlüssen liegen unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Mieter.
- Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widersprechen. Unser Schweigen auf anders lautende Bedingungen des Mieters gilt als Ablehnung.
§ 2 Angebot, Prospekt, Vertragsabschluss und Hausordnung
- Unsere Angebote, insbesondere die Angaben im Prospekt/Internet sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Daten oder sonstige Angaben werden nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich.
- Der Mietvertrag wird zwischen Herrn Steffen Koblitz Fiel 34, 25785 Nordhastedt als Vermieter und dem im Mietvertrag angegebenen Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Der Mietvertrag erstreckt sich auf die jeweils im Mietvertrag angegebenen volljährigen Personen, die für die Erfüllung des Vertrages haften.
- Die in dem Ferienhaus ausgehängte Hausordnung erkennt der Mieter an. Dieser wird ergänzender Vertragsbestandteil.
§ 3 Preise, Zahlung und Aufrechnung
- Die Preise verstehen sich in der Währung €.
- Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten, sofern in der Buchungsbestätigung oder Preisliste keine abweichenden Angaben gemacht werden. Nicht im Mietpreis enthalten sind Bettwäsche, Handtücher, Gepäcktransfer, Kurtaxe, Nachreinigung, Reisekosten- und Ausfallversicherung. Leihwäsche (Bettwäsche) kann auf Wunsch für einen Preis von 10 Euro pro Person dazu gebucht werden.
- Mit Mietvertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von 25% der vereinbarten Miete binnen 14 Tagen fällig. Der Restbetrag von 75% des Mietpreises ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn durch Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils der Tag des Zahlungseinganges auf dem Konto des Vermieters. Bei kurzfristiger Buchung bitten wir um Bezahlung des Gesamtbetrages bei Anreise. Der Bezug der Ferienunterkunft kann erst nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises erfolgen. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert.
- Hält der Mieter die Zahlungstermine nicht ein, ist der Vermieter nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer dort gesetzten Frist von 7 Werktagen berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Wohnung neu zu vermieten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
- Die Aufrechnung des Mieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten, vom Vermieter anerkannten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig.
§ 4 An- und Abreise, Schlüssel und Schlüsselübergabe
- Die Anreisezeiten sind von 14:00 – 18:00 oder nach vorheriger Absprache. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, möchte dieser bitte rechtzeitig den Vermieter zu informieren. Sollte der Mieter weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens des Vermieters das Recht, i.S. der Schadensminimierung den Mietgegenstand für eine weitere Vermietung freizugeben.
- Am Tag der Abreise ist die Wohnung bis 10:00 aufgeräumt und ordnungsgemäß an den Vermieter oder einen Beauftragten zu übergeben. Sollte der Gast ohne eine ordnungsgemäße Abmeldung abreisen, könnten weitere Kosten bei einer nachträglichen notwendigen Kontaktaufnahme auftreten. Darüber hinausgehende Absprachen sind natürlich jederzeit möglich.
- Die Schlüsselübergabe erfolgt grundsätzlich am Ankunftstag in dem angemieteten Ferienhaus, zu der vom Mieter mitgeteilten Ankunftszeit. Der Vermieter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe einen angemessenen Betrag/Kaution als Sicherheit für eventuelle Schäden in Höhe von maximal 350,00 € zu verlangen.
- Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet.
§ 5 Pflichten der Mieter
- Das Mietobjekt darf nur in vertraglichem Umfang und nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Kleinkinder gelten auch als Personen; hier sind im beschränkten Maße Überschreitungen möglich, müssen jedoch vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden.
- Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen; die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand zu verlassen; Bettwäsche ist abzuziehen und zusammenzulegen. Mülleimer und Abfallkörbe sind zu leeren. Bitte beachten Sie die Abholzeiten für den Abfall (Restabfall, Papierabfuhr, Gelbe Tonne). Der Abfallkalender liegt im Haus aus. Das Geschirr zu spülen und einzusortieren.
- Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden und bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen oder Mängeln alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
- Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren.
- Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar kommt der Mieter auf.
- Benutzung der Einrichtungen wie Terrasse, Grill, Fahrräder, Tischtennisplatte, Billardtisch, Tischkicker, Dartscheibe erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sind unter Aufsicht zu halten.
- Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW. Schützen Sie Ihr Eigentum.
§ 6 Rücktritt durch den Mieter und durch den Vermieter
- Der Rücktritt vom Mietvertrag bedarf der Schriftform. Für den Fall des Rücktritts des Mieters hat dieser Schadenersatz nach folgenden Pauschalen zu zahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietpreis richten:
- Vom 60 bis zum 45 Tage vor Mietbeginn 30 % der vereinbarten Miete.
- Vom 44 bis zum 30 Tage vor Mietbeginn 50 % der vereinbarten Miete.
- Vom 29 bis zum 10 Tage vor Mietbeginn 75 % der vereinbarten Miete.
- Vom 9 Tage bis zum Mietbeginn 100 % der vereinbarten Miete.
- Dem Mieter bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass der Schaden nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Ebenso ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen, die sich jedoch schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag verpflichten müssen.
- Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen die die Durchführung des Mietvertrages unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall hat der Vermieter dem Mieter die geleisteten Anzahlungen zu erstatten. Ein darüber hinausgehender Ersatzanspruch des Mieters wird im Rahmen dieser AGB jedoch ausgeschlossen.
§ 7 Haustiere und Endreinigung
- Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet!
- Die Endreinigung ist obligatorisch und wird durch den Vermieter zu den im Angebot genannten Bedingungen durchgeführt.
§ 8 Verstoß gegen das Rauchverbot
- Im Ferienhaus ist das Rauchen verboten.
- Verstößt ein Mieter gegen das Rauchverbot, ist er verpflichtet die Kosten für sämtliche Reinigungsmaßnahmen (u.a. Reinigung sämtlicher Gegenstände und Textilien durch eine Fremdfirma) zu zahlen und für entstandene Schäden Schadensersatz zu leisten. Dem Ferienhaus in der Zeit der Aufbereitung entstandene Mietausfall ist ebenfalls vom Mieter zu tragen.
§ 9 Haftung, Haftungsbeschränkung und Schadenersatz
- Schadenersatz leistet der Vermieter nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit im Rahmen des § 309 Nr. 7 BGB; im Rahmen des Produkthaftpflichtgesetzes sowie bei Übernahme einer Garantie, bei Arglist oder bei ausdrücklicher Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
- Sofern der Vermieter schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalspflicht verletzt, ist die Haftung im Rahmen der vorstehenden Ziffer 1 auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast ist damit nicht verbunden.
§ 10 Rücktritt durch den Mieter
- Die Parteien haben keine mündlichen Vereinbarungen, Vertragsänderungen oder sonstige Nebenabreden zum Vertrag getroffen. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteinen verpflichten sich, in diesen Fällen eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Vereinbarungen möglichst nahe kommt und die sie dann getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Bis dahin gilt eine angemessene Regelung. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der abgeschlossenen Buchung des Ferienhauses akzeptiert der Mieter diese AGB´s. Sie werden verstehen, mit diesen AGB und den beschriebenen Regelungen möchten wir Missverständnissen in beiderseitigem Interesse zuvorkommen Darüberhinaus gilt aber: durch ein offenes, direktes Gespräch lässt sich alles regeln . Wir freuen uns auf Ihren Besuch Schöne Grüße Steffen Eggers Alle Angebote freibleibend, Irrtümer & Änderungen vorbehalten Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der zuständige Gerichtsort unseres Ferienhauses